Rechtsanwalt
Für Inländer besteht keine Pflicht, sich bei Verfahren vor dem DPMA oder dem Patentgericht von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Für Inländer besteht keine Pflicht, sich bei Verfahren vor dem DPMA oder dem Patentgericht von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.