Rechtsberatungsgesetz

Das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) gehört zu den wertbezogenen Normen, die dem Schutz und Erhalt einer geordneten Rechtspflege dienen. Das RBerG verbietet insbesondere die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen ohne eine von der zuständigen Behörde vorherig erteilten Erlaubnis, solange es sich nicht um eine zulässige Rechtsberatung nach der BRAO handelt. Ziel ist es den Schutz vor nicht sachkundigem Rechtsrat zu gewährleisten und das Vertrauen in die Rechtspflege zu stärken.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation