Rechtshängigkeit

Unter der „Rechtshängigkeit“ versteht man einen vom Prozessrecht bestimmten Zustand eines Rechtsverhältnisses. Durch die Erhebung der Klage wird die Rechtshängigkeit der Streitsache nach der Zivilprozessordnung (ZPO) begründet. Aufgrund der Rechtshängigkeit kann während der Dauer der Rechtshängigkeit die Streitsache von keiner Partei anderweitig anhängig gemacht werden. Die Zuständigkeit des Prozessgerichts wird darüber hinaus durch eine Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation