Rechtshilfe

Die Gerichte sind gemäß § 95 MarkenG dazu verpflichtet, dem Patentamt Rechtshilfe zu leisten. Unter Rechtshilfe versteht man dabei die Unterstützung bei Handlungen, die das DPMA als Verwaltungsbehörde nicht selbst vornehmen kann, wie die Verhängung von Ordnungs- und Zwangsmitteln. Außerdem besteht eine Rechtshilfepflicht gegenüber dem Bundespatentgericht, welches nicht ausdrücklich im Markengesetz geregelt ist, sondern sich aus Art. 35 GG ergibt.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation