Rechtsverfolgungskosten

Die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Rechtsverfolgungskosten (z.B. Testkäufe und Detektivkosten, Rechtsanwalt- und Patentanwaltskosten, sowie Sachverständigenkosten) sind als adäquate Folge aus einem Schadensereignis (z.B. einem wettbewerbswidrigen Verhalten des Verletzers) unter weiteren Umständen als ersatzfähiger Schaden anzusehen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation