Registrierung
Homöopathische Arzneimittel sind bereits dann in Verkehr zu bringen, wenn sie in ein Register für homöopathische Arzneimittel registriert sind. Einer Zulassung bedarf es nicht.
Homöopathische Arzneimittel sind bereits dann in Verkehr zu bringen, wenn sie in ein Register für homöopathische Arzneimittel registriert sind. Einer Zulassung bedarf es nicht.