Robinson-Liste
In sog. „Robinson-Listen“ können sich natürliche Personen eintragen lassen, falls sie keine unerbetene oder allgemein kommerzielle Kommunikation über die elektronische Post wünschen. Dienstanbieter, die Werbemaßnahmen über den elektronischen Verkehr ergreifen, müssen infolgedessen unter Umständen regelmäßig solche Listen konsultieren.