Rufschädigung
Unter einer Rufschädigung versteht man im wettbewerblichen Sinne eine geschäftliche Handlung die Maßnahmen inne hat, die einen Mitbewerber, sein Unternehmen, seine Waren, seine Leistungen oder Kennzeichen gegenüber Dritten oder allgemein in der Öffentlichkeit herabsetzt oder verunglimpft. Diese Stellung in das nachteilige Licht zu rücken kann durch Meinungsäußerungen, Werturteile, Verbreitung wahrer oder unwahrer Tatsachen geschehen. Eine Rufschädigung ist aber auch durch andere Verhaltensweisen, die eine direkte oder indirekte Wirkung haben, möglich.