Rufschädigung

Unter einer Rufschädigung versteht man im wettbewerblichen Sinne eine geschäftliche Handlung die Maßnahmen inne hat, die einen Mitbewerber, sein Unternehmen, seine Waren, seine Leistungen oder Kennzeichen gegenüber Dritten oder allgemein in der Öffentlichkeit herabsetzt oder verunglimpft. Diese Stellung in das nachteilige Licht zu rücken kann durch Meinungsäußerungen, Werturteile, Verbreitung wahrer oder unwahrer Tatsachen geschehen. Eine Rufschädigung ist aber auch durch andere Verhaltensweisen, die eine direkte oder indirekte Wirkung haben, möglich.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation