Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen gemäß dem Arbeitszeitgesetz (vgl. §§ 4 ff, 9 ff) abhängig ihrer Dauer zu unterbrechen.
Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen gemäß dem Arbeitszeitgesetz (vgl. §§ 4 ff, 9 ff) abhängig ihrer Dauer zu unterbrechen.