Rundfunkrecht

Im Bereich des Rundfunks gelten Besonderheiten hinsichtlich des werbenden Inhalts. Es wird strikt auf das Gebot der Trennung von redaktionellem Inhalt und Werbung hingewiesen, um die Gefahr der Verschleierung des werbenden Charakters abzuwehren, vgl. hierzu „Dauerwerbesendung“, „Presse“, „Kennzeichnungsgebot“, „Sponsoring“, „Ereignissponsoring“, „Product Placement“ und „Eventsponsoring“. Hierzu zählt auch das Beeinflussungsverbot.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation