Sachmängelhaftung
Werden bestimmte Erwartungen an die Soll-Beschaffenheit einer Sache seitens des Verbrauchers durch eine öffentliche Werbung begründet, so sind solche Werbeaussagen verbindlich. Die Ist-Beschaffenheit soll also der Soll-Beschaffenheit entsprechen. Eine Abweichung kann einen Sachmangel darstellen (vgl. hierzu „Sachmängelgewährleistung“).