Säuglingsnahrung
Für Säuglingsnahrung gelten besondere Vorschriften des Lebens-mittelrechts. Da es sich bei Säuglingsnahrung um Lebensmittel handelt, unterliegt diese nicht dem Heilmittelwerbegesetz.
Für Säuglingsnahrung gelten besondere Vorschriften des Lebens-mittelrechts. Da es sich bei Säuglingsnahrung um Lebensmittel handelt, unterliegt diese nicht dem Heilmittelwerbegesetz.