Sanatoriumswerbung-Entscheidung

Die Publikumswerbung eines Sanatoriums unter Verwendung eines Sonderdruck eines angestellten Arztes (Aufsatz der eine Beschreibung des Sanatoriums und seiner Lage sowie wertende Stellungnahmen zu Behandlungsmethoden und Leistungen des Sanatoriums enthält) verstößt gegen das Werbeverbot nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation