Schadensersatzanspruch

Schadensersatz kann im Zusammenhang mit dem Markenrecht aus einer Vielzahl von Gründen geltend gemacht werden. Der Markeninhaber ist im Falle einer Verletzung seiner Rechte nicht darauf beschränkt, nur seinen konkret erlittenen Vermögensschaden inklusive schwer nachweisbaren entgangenem Gewinn geltend zu machen, sondern hat ein Wahlrecht und kann alternativ Herausgabe des Verletzergewinns oder Schadensersatz nach Lizenzanalogie verlangen. Falls er nicht bereits im Rahmen der Lizenzanalogie berücksichtigt wurde, kann auch Marktverwirrungsschaden gefordert werden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation