Schiedsgericht
Mit einer Schiedsvereinbarung haben streitende Parteien gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) die Möglichkeit alle oder einzelne Streitigkeiten, die zwischen ihnen in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis vertraglicher oder nichtvertraglicher Art entstanden sind oder künftig entstehen, der Entscheidung durch ein sog. Schiedsgericht zu unterwerfen. Eine solche Schiedsvereinbarung kann entweder in Form einer selbständigen Vereinbarung (Schiedsabrede) oder in Form einer Klausel in einem Vertrag (Schiedsklausel) geschlossen werden.