Schlechtleistung

Grundsätzlich schuldet der Arbeitnehmer die „Erbringung seiner Dienste“, d.h. keinen bestimmten Arbeitserfolg. Daher ist eine Lohnkürzung bei einer Schlechtleistung nur dann möglich, wenn dem Arbeitnehmer ein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann (s.a. „Haftung des Arbeitnehmers“).

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation