Schleichbezug
Bei der sog. „Praktik des Schleichbezugs“ geht es darum, dass ein von den Bezugsregelungen bei Betriebssystemen grundsätzlich Ausgeschlossener, auf verschiedenster Weise Waren durch Unterlaufen dieser Regelungen bezieht. Es ist von einem unlauteren Wettbewerb auszugehen, wenn sich der Schleichbezug gegen ein schutzwürdiges Vertriebssystem richtet.