Schleichbezug

Bei der sog. „Praktik des Schleichbezugs“ geht es darum, dass ein von den Bezugsregelungen bei Betriebssystemen grundsätzlich Ausgeschlossener, auf verschiedenster Weise Waren durch Unterlaufen dieser Regelungen bezieht. Es ist von einem unlauteren Wettbewerb auszugehen, wenn sich der Schleichbezug gegen ein schutzwürdiges Vertriebssystem richtet.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation