Schleuderpreise

Grundsätzlich unterliegt die Preisgestaltung allein der eigenen Verantwortung des Unternehmers. Dabei dürfen nicht sog. Kampfpreise (vgl. hierzu „Kampfpreise“), die durch Preisunterbietungen resultieren, den Wettbewerber unbillig behindern, um ihn zu verdrängen oder gar zu vernichten. Schleuderpreise stehen im krassen Missverhältnis zu einer üblichen Preisgestaltung. Unter diese Begrifflichkeit fallen insbesondere Preise, die unter dem Einstands- oder Einkaufspreis liegen. Siehe hierzu „Niedrigpreispolitik“.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation