Schockwerbung
Eine Schockwerbung spricht in der Regel Gefühle wie Mitleid, Entsetzen und Abscheu der Verbraucher, die dann in ein schockartiges Innehalten verfallen, an. Die Schockwerbung kann einen Wettbewerbsverstoß begründen und verfassungsrechtlich gegen die Menschenwürde verstoßen. Vgl. hierzu Entscheidungen des BVerfG wie „Benetton-Werbung“ und „H.I.V.-Positive“.