Schuldanerkenntnis
Unter einem Schuldanerkenntnis versteht man einen Vertrag, in dem das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird, vgl. hierzu § 781 BGB. Es ist bei den Formen zwischen einem abstrakten und deklaratorischen Schuldanerkenntnis, sowie einem bloßen Tatsachenanerkenntnis zu unterscheiden. Bei einem Unterlassungsvertrag können die Parteien ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis vereinbaren.