Schuldanerkenntnis

Unter einem Schuldanerkenntnis versteht man einen Vertrag, in dem das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird, vgl. hierzu § 781 BGB. Es ist bei den Formen zwischen einem abstrakten und deklaratorischen Schuldanerkenntnis, sowie einem bloßen Tatsachenanerkenntnis zu unterscheiden. Bei einem Unterlassungsvertrag können die Parteien ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis vereinbaren.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation