Schutzentziehung
International registrierten Marken kann nach den Vorgaben des § 115 MarkenG der Schutz entzogen werden. Die Schutzentziehung ersetzt die für nationale Marken vorgesehene Klage auf Löschung wegen Verfall, dem Vorliegen absoluter Schutzhindernisse oder Bestehen älterer Rechte.