Schutzschrift
Die Schutzschrift stellt wettbewerbsrechtlich ein allgemein anerkanntes Verteidigungsmittel des (vermeintlichen) Antragsgegners einer Abmahnung dar. Sie soll eine ohne mündliche Verhandlung – nach Ermessen des Gerichts (kann also auch bei nicht eindeutigen und einfachen Sachverhalten erfolgen) – erlassene Beschlussverfügung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes verhindern und rechtliches Gehör verschaffen.