Schweigen

Das Schweigen ist zwar keine werbende Äußerung, allerdings kann das Verschweigen von Tatsachen eines Werbenden unter Umständen eine Irreführung im Sinne des UWG begründen. Dies kann dann der Fall sein, wenn nach einer Interessensabwägung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine Aufklärungspflicht über diese verschwiegenen Tatsachen bestand.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation