Selbstbehandlungsschriften

Verboten sind Anleitungs- und Selbstbehandlungsschriften, mithin Veröffentlichungen, die werbemäßig dazu anleiten bestimmte in ihnen näher bezeichneten Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden beim Menschen selbst zu erkennen und mit den in der Werbung bezeichneten Arzneimitteln, Gegenständen, Verfahren oder anderen Mitteln zu behandeln.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation