Selbstmedikation

Selbstmedikation bedeutet, dass ein Patient ein Medikament einnimmt, ohne z.B. durch einen Arzt fachkundig überwacht zu werden. Die Selbstmedikation kann sowohl durch ordnungs-gemäßen Gebrauch von Arzneimitteln als auch durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch erfolgen. Diesen Gefahren begegnet der Gesetzgeber mit der Verschreibungspflichtigkeit bestimmter Medikamente und mit einem Werbeverbot. Die Selbstmedikation kann auch dazu führen, dass wertvolle Zeit verloren geht, in der eine effektive zur Gesundung führende Behandlung erforderlich wäre.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation