Selbstständige Tätigkeit
Unter eine selbstständige Tätigkeit fällt insbesondere das Tätigkeitsfeld eines Freiberuflers. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören gemäß des Einkommenssteuergesetzes (EStG) die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, der Zahnärzte, der Tierärzte, der Rechtsanwälte, der Notare, der Patentanwälte, der Vermessungsingenieure, der Ingenieure, der Architekten, der Handelschemiker, der Wirtschaftsprüfer, der Steuerberater, der beratenden Volks- und Betriebswirte, der vereidigten Buchprüfer, der Steuerbevollmächtigten, der Heilpraktiker, der Dentisten, der Krankengymnasten, der Journalisten, der Bildberichterstatter, der Dolmetscher, der Übersetzer, der Lotsen und ähnlicher Berufe.