Selbstständiger

Selbstständig ist gemäß § 84 Abs. 1 S. 2 HGB wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Im Gegensatz zum unselbstständigen Arbeitnehmer ist der Selbstständige nicht weisungsgebunden, er unterliegt mithin nicht der persönlichen Abhängigkeit gegenüber der anderen Vertragspartei und ist nicht in einen fremden Produktionsbereich eingegliedert (vgl. „Arbeitnehmer“).

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation