Selbstständiger
Selbstständig ist gemäß § 84 Abs. 1 S. 2 HGB wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Im Gegensatz zum unselbstständigen Arbeitnehmer ist der Selbstständige nicht weisungsgebunden, er unterliegt mithin nicht der persönlichen Abhängigkeit gegenüber der anderen Vertragspartei und ist nicht in einen fremden Produktionsbereich eingegliedert (vgl. „Arbeitnehmer“).