Sendestaatsprinzip
Das Sendestaatsprinzip besagt, dass europäische Mitgliedsstaaten zur Gewährleistung des freien Empfangs und Nichtbehinderung der Weiterverbreitung von richtlinienkonformen Fernsehsendungen verpflichtet sind.
Das Sendestaatsprinzip besagt, dass europäische Mitgliedsstaaten zur Gewährleistung des freien Empfangs und Nichtbehinderung der Weiterverbreitung von richtlinienkonformen Fernsehsendungen verpflichtet sind.