Sequestration
Wird im Rahmen einer Zwangsvollstreckung durch eine bestellte Vertrauensperson (sog. Sequester) ein Gegenstand oder ein Recht sichergestellt, verwahrt und verwaltet, so bezeichnet man diesen verfahrensrechtlichen Vorgang als Sequestration. Die einstweilige Verfügung kann u.a. in einer solchen Sequestration bestehen.