Sicherheitsleistung

Eine Entscheidung durch Beschluss einer einstweiligen Verfügung umfasst (wenn auch selten) die Anordnung einer sog. Sicherheitsleistung des Antragsstellers. Sie muss sodann vom Antragsteller innerhalb der Vollziehungsfrist erbracht und nachgewiesen werden. Gegen eine solche Anordnung steht dem Antragsteller der Weg der sofortigen Beschwerde und dem Antragsgegner der Weg des Widerspruchsverfahrens offen. Die Sicherheitsleistung kommt der Verteilung des Insolvenzrisikos zugute. Darüberhinaus kann auch der Schuldner eine Sicherheitsleistung erbringen, um so einer Vollstreckung zu entgehen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation