Spezifikation

Die Spezifikation einer geographischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung legt das geographische Gebiet sowie Produktbezeichnung und bestimmte Eigenschaften der mit der jeweiligen Angabe zu versehenden Produkte fest. Nach § 131 MarkenG kann ein Antrag auf Änderung der Spezifikation gestellt werden, bei dem das gesamte Verfahren noch einmal durchlaufen werden muss. Vorgesehen ist eine Antragsstellung durch die Mitgliedstaaten der EG, aber auch eine analoge Beantragung durch die Antragsberechtigten im Sinne des Art. 5 VO 2081/92 ist möglich.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation