Spitzenstellungswerbung
Bei der Spitzenstellungswerbung behauptet der Werbende selbsteinschätzend einen deutlichen Vorsprung, bezogen auf das Unternehmen oder Produkt, vor sämtlichen Konkurrenten zu haben („an der Spitze zu liegen“). Der Behauptende schließt damit eine Gleichrangigkeit eines anderen Mitbewerbers aus. Die werbende Behauptung kann als vergleichende Werbung unter Umständen unlauter sein.