Splitscreen-Werbung

Bei der sog. Splitscreen-Werbung wird zugleich ein Programminhalt, als auch ein Werbeinhalt über eine entsprechende Bildschirmaufteilung ausgestrahlt. Die Splitscreen-Werbung ist dann zulässig, wenn sie in einer eindeutigen optischen Trennung und Kennzeichnung zum übrigen Programm ausgestrahlt wird. Siehe hierzu auch „Dauerwerbesendung“ und „Rundfunkrecht“.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation