Sponsoring
Sponsoring ist gemäß der Legaldefinition im Rundfunkstaatsvertrag (RStV) jeder Beitrag einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Personenvereinigung, die an Rundfunktätigkeiten oder an der Produktion audiovisueller Werke nicht beteiligt ist, zur direkten oder indirekten Finanzierung einer Sendung, um den Namen, die Marke, das Erscheinungsbild der Person oder Personenvereinigung, ihre Tätigkeit oder ihre Leistungen zu fördern. Siehe auch „Eventsponsoring“, „Ereignissponsoring“, „Titelsponsoring“ und „Rundfunkrecht“.