Stimmungslage, AM zur
Für Arzneimittel die die Stimmungslage eines Menschen verändern sollen, besteht zum Wohle der Volksgesundheit ein Publikumswerbeverbot. Damit soll eine Selbstmedikation des Patienten verhindert werden.
Für Arzneimittel die die Stimmungslage eines Menschen verändern sollen, besteht zum Wohle der Volksgesundheit ein Publikumswerbeverbot. Damit soll eine Selbstmedikation des Patienten verhindert werden.