Störer
Störer ist eine für Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche passivlegitimierte Person einschließlich Tätern und Teilnehmern einer Verletzungshandlung. An die natürliche oder juristische Person, die die Verletzungshandlung nicht selbst vorgenommen hat, werden jedoch erhöhte Voraussetzungen an die Verletzung von Prüfungspflichten gestellt, um eine Verantwortlichkeit zu begründen.