Strafgesetzbuch
Das Ordnungswidrigkeitenrecht kennt im Unterschied zum Strafgesetzbuch allein die Einheitstäterschaft nach § 14 OWiG. Im Unterschied zum StGB werden im Ordnungswidrigkeitenrecht alle Formen der Beteiligung einheitlich gehandelt.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht kennt im Unterschied zum Strafgesetzbuch allein die Einheitstäterschaft nach § 14 OWiG. Im Unterschied zum StGB werden im Ordnungswidrigkeitenrecht alle Formen der Beteiligung einheitlich gehandelt.