Straftaten

Markengesetzliche Straftaten sind in Teil 8 des MarkenG in §§ 143 ff. MarkenG zu finden. Darunter fallen die strafbare Kennzeichenverletzung entgegen bestimmten Vorschriften der §§ 14, 15 MarkenG sowie Verletzungen von Gemeinschaftsmarken oder die widerrechtliche Benutzung geographischer Herkunftsangaben.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation