Straftaten
Markengesetzliche Straftaten sind in Teil 8 des MarkenG in §§ 143 ff. MarkenG zu finden. Darunter fallen die strafbare Kennzeichenverletzung entgegen bestimmten Vorschriften der §§ 14, 15 MarkenG sowie Verletzungen von Gemeinschaftsmarken oder die widerrechtliche Benutzung geographischer Herkunftsangaben.