Streuschäden
Wird durch ein wettbewerbswidriges Verhalten eine Vielzahl von Abnehmern bzw. Verbrauchern geschädigt, so spricht man von einem Streuschaden. Die Höhe eines solchen Schadens ist oftmals gering (Bagatellschäden), sodass viele Geschädigte von einer Rechtsverfolgung (wenn auch unbegründet) absehen.