sui generis-Anspruch
Unter einem sui generis-Anspruch versteht man einen Anspruch eigener Art. Er ist deswegen eigenartig, weil er nicht den gesetzlich geregelten Anspruchstypen entspricht. Von sui generis ist ebenfalls auszugehen, wenn die Formtypik nicht passt (beispielsweise bei einer sog. Vor-GmbH). Im Wettbewerbsrecht stellt der Gewinnabschöpfungsanspruch einen Anspruch sui generis dar.