sui generis-Anspruch

Unter einem sui generis-Anspruch versteht man einen Anspruch eigener Art. Er ist deswegen eigenartig, weil er nicht den gesetzlich geregelten Anspruchstypen entspricht. Von sui generis ist ebenfalls auszugehen, wenn die Formtypik nicht passt (beispielsweise bei einer sog. Vor-GmbH). Im Wettbewerbsrecht stellt der Gewinnabschöpfungsanspruch einen Anspruch sui generis dar.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation