Sukzessionsschutz

Sukzessionsschutz wird durch § 30 Abs. 5 MarkenG für Lizenzen gewährt. Er statuiert, dass nachfolgende Lizenzen für das gleiche Produkt und Gebiet die Wirksamkeit der vorher erteilten Lizenz nicht beeinträchtigt. Allerdings wird die Möglichkeit zur Erteilung weiterer Lizenzen nicht ausgeschlossen, somit besteht kein Schutz vor wirtschaftlichen Beeinträchtigungen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation