Tabakverordnung

Die Tabakverordnung vom 20.12.1977 beinhaltet Vorschriften über Stoffe (und deren Mengen), die als Zusatz für die Herstellung zugelassen werden, sowie weitere spezifische Verbote. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften ist unlauter. Siehe auch „Tabakproduktverordnung“, „Tabakwerbungsrichtlinie“ und „Tabak“.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation