Tankstelle
Regelungen hinsichtlich der Preisauszeichnung für Kraftstoffe bei Tankstellen müssen der Preisangabenverordnung (PAngV) entnommen werden. Danach sind gemäß § 8 Abs. 1 PAngV an Tankstellen die Kraftstoffpreise so auszuzeichnen, dass sie für den auf der Straße heranfahrenden Kraftfahrer und auf Bundesautobahnen für den in den Tankstellenbereich einfahrenden Kraftfahrer deutlich lesbar sind. Dies gilt allerdings nicht für Kraftstoffmischungen, die erst in der Tankstelle hergestellt werden.