Tateinheit
Treffen mehrere Ordnungswidrigkeiten zusammen, so finden die Vorschriften der §§ 19 ff. OWiG Anwendung. Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetz, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt (Tateinheit) und zwar nach dem Gesetz, das die höchste Geldbuße androht.