Teilung

Nach den Maßgaben des § 40 MarkenG kann eine Anmeldung noch nach Einreichung beim DPMA geteilt werden. Teilung bedeutet, dass aus einer Anmeldung zwei oder mehrere Anmeldungen für unterschiedliche Teile des ursprünglichen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses entstehen. Vorteil der Teilung ist, dass sämtliche Teilanmeldungen den Prioritätstag der ursprünglichen Anmeldung beibehalten. Dadurch kann ein unproblematischer Teil für den es keine Zweifel an der Schutzfähigkeit gibt, beschleunigt eingetragen werden, während für problematische Teile das zu durchlaufende Verfahren deutlich länger dauern wird.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation