Teilzeitarbeit

Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitsnehmers, vgl. § 2 Abs. 1 TzBfG. Zu dieser Begrifflichkeit zählt auch der Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung ausübt, vgl. § 2 Abs. 2 TzBfG.

Die Teilzeitarbeit ist von der befristeten Beschäftigung abzugrenzen, siehe „Befristeter Arbeitsvertrag“.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation