Testmaßnahmen
Testmaßnahmen können in Form von Kauf, Untersuchung, Inanspruchnahme einer Dienstleistung, Durchführung von Werbegesprächen, Geltendmachung von Serviceleistungen oder in Form von Kundenbefragungen geschehen. Die Testmaßnahmen müssen in der Art erfolgen, dass der Tester sich wie ein normaler Verbraucher verhält. Testmaßnahmen sind in der Art und Weise grundsätzlich zulässig (ohne weiteres Hinzutreten besonderer Umstände) und sind sogar zu dulden. Auch das Auskundschaften über den Preis und die Qualität ist eine zulässige Testmaßnahme.