Testmaßnahmen

Testmaßnahmen können in Form von Kauf, Untersuchung, Inanspruchnahme einer Dienstleistung, Durchführung von Werbegesprächen, Geltendmachung von Serviceleistungen oder in Form von Kundenbefragungen geschehen. Die Testmaßnahmen müssen in der Art erfolgen, dass der Tester sich wie ein normaler Verbraucher verhält. Testmaßnahmen sind in der Art und Weise grundsätzlich zulässig (ohne weiteres Hinzutreten besonderer Umstände) und sind sogar zu dulden. Auch das Auskundschaften über den Preis und die Qualität ist eine zulässige Testmaßnahme.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation