Testsieger

Bei der Werbung mit der Bewertung als „Testsieger“ muss die Aussage für die Zulässigkeitsfrage inhaltlich zutreffend sein. Die Aussage wird vom Verkehr darüber hinaus auch nicht als Alleinstellungsbehauptung verstanden, sodass gerade nicht Umfang und Dauer des deutlichen Vorsprunges und eine gewisse Stetigkeit bestehen müsste.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation