Titelverletzung

Eine Titelverletzung liegt bei Benutzung des Titels durch einen Nichtberechtigten vor und richtet sich nach § 15 MarkenG. In Betracht kommen eine titelmäßige Zeichenverwendung durch einen Dritten, aber unter bestimmten Voraussetzungen auch der Gebrauch als Unternehmenskennzeichen und der markenmäßige Gebrauch.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation