Titelverletzung
Eine Titelverletzung liegt bei Benutzung des Titels durch einen Nichtberechtigten vor und richtet sich nach § 15 MarkenG. In Betracht kommen eine titelmäßige Zeichenverwendung durch einen Dritten, aber unter bestimmten Voraussetzungen auch der Gebrauch als Unternehmenskennzeichen und der markenmäßige Gebrauch.